Antragstellung

Ihr zuständiges Jobcenter können Sie hierfinden.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Antragstellung mit.

Es gibt einige Dinge, die Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag gilt fast immer rückwirkend. Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Juli. Der Antrag gilt dann aber rückwirkend ab dem 1. Juli. Sie müssen Ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Das ist besonders wichtig bei den Angaben über Ihr Einkommen.

Ab 01.01.2023 ersetzt das Bürgergeld als Leistung der Grundsicherung das Arbeitslosengeld II.
Die Erhöhung der Leistungen ist beschlossen und die angepassten Beträge wurden automatisch an Sie ausgezahlt. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, werden Sie automatisch das Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Laufend aktualisierte Hinweise zum Thema Bürgergeld finden Sie hier.

Bis zum 31.12.2023 besteht bei hohen Nachzahlungen für die Heizkosten oder Ausgaben für selbstbeschaffte Heizmittel die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.