Fördermöglichkeiten

Auf Grundlage Ihrer aktuellen Situation bieten wir Ihnen individuelle Förder- und Vermittlungsleistungen, um Ihnen den beruflichen Einstieg zu erleichtern.

Bitte beachten Sie:

Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen.

Eine nachträgliche Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Gewährung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Zuständigkeit und individuellen Notwendigkeit durch den persönlichen Ansprechpartner.

Hierbei werden Fördermaßnahmen nur bewilligt, die zweckbezogen und erfolgsversprechend sind und die gemeinsame Integrationsstrategie voranbringen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe einzelner Fördermittel.

Bei den aufgeführten Eingliederungsleistungen handelt es sich um Kann-Leistungen des SGBII.

Vermittlungsbudget

Mit dem Vermittlungsbudget bieten wir Ihnen finanzielle Hilfe an, falls Sie diese zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung benötigen. (z. B. Bewerbungskosten, Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch)

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Diese Maßnahmen bereiten Sie auf eine neue berufliche Tätigkeit vor. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen vom Bewerbungstraining bis zur Erprobung in einem Betrieb.

Besonders Maßnahmen in einem Betrieb (MAG) erhöhen Ihre Chancen, da Betriebe so die Möglichkeit haben Sie als zukünftigen Mitarbeiter kennenzulernen und Ihren Arbeitseinsatz zu prüfen.

Förderung einer beruflichen Weiterbildung

Sollten Sie nicht über einen beruflichen Abschluss verfügen oder entsprechend Ihre beruflichen Kenntnisse nicht dem aktuellen Stand, kann eine berufliche Qualifikation in Frage kommen. Diese Möglichkeit besteht während einer Arbeitslosigkeit, aber auch in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber während einer bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Eingliederungszuschuss

In besonderen Fällen kann ein Eingliederungszuschuss Ihre Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begünstigen, zum Beispiel zum Ausgleich noch fehlender Qualifikationen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ein potentieller Arbeitgeber vor der Einstellung einen Förderantrag stellen muss.

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden.

Mit einer Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, Ihre Beschäftigungsfähigkeit stabilisieren und soziale Kontakte knüpfen oder Ihre sprachlichen Kenntnisse verbessern.

Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz

Es bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Eine intensive und individuelle Beratung unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Nach der Arbeitsaufnahme werden die Kunden durch ein individuelles Coaching begleitet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten.

Voraussetzungen für eine Förderung sind bei den Kunden sechs Jahre Leistungsbezug (§ 16i SGB II) bzw. zwei Jahre Arbeitslosigkeit (§ 16e SGB II). Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

Die Förderungen des Teilhabechancengesetzes richten sich an alle Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Einbezogen werden alle Arbeitgeber, unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche oder Region. Die Förderkriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen. Neu ist auch ein individuelles Coaching, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden.

Es werden auch Kosten für Weiterbildungen während der Förderdauer der Beschäftigung werden ganz oder teilweise übernommen. Im konkreten Fall sprechen Sie dazu gerne Ihr Jobcenter vor Ort an.

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