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Geldleistung

Die Leistungsabteilung ist zuständig für die Berechnung der monatlich zustehenden Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage für die Berechnung ist das SGB II (Sozialgesetzbuch II)

  • Antragstellung

    Die Erstantragsstellung kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

  • Regelbedarf/Mehrbedarf/Einmalige Leistungen

    Das Bürgergeld deckt den Bedarf für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.

  • Leistungen der Unterkunft und Heizung

    Die Kosten der Unterkunft decken den Bedarf an Miete, Neben- und Heizkosten.

  • Einkommen und Vermögen

    Einkommen und Vermögen sind bei der Berechnung des Bürgergeldes unter Berücksichtung von Freibeträgen zu anzurechnen.

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und Familien finanziell unterstützt.

  • jobcenter.digital

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Öffnungszeiten Servicebüro:

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung sind wir auch ganztägig für Sie da.

Telefonische Servicezeiten:

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Tel.: 09561 2365 0

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