Änderungen mit Einführung des Bürgergeldes

Ab dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen. Minderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen oder wenn die Leistungsminderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellt.

  • Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrgenommen)
    -> 1 Monat 10 % des Regelbedarfs
  • Erste Pflichtverletzung
    -> 1 Monat 10 % des Regelbedarfs
  • Zweite Pflichtverletzung
    -> 2 Monate 20 % des Regelbedarfs
  • Dritte und weitere Pflichtverletzungen
    -> 3 Monate 30 % des Regelbedarfs

Ab dem 1. Juli 2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Der Plan enthält in verständlicher Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Schulung teilzunehmen. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt außerdem bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung.

Sie erhalten einen Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung (Voraussetzung: diese dauert länger als 8 Wochen) teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat und für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, z. B. weil sie berufliches Wissen vermittelt oder eine Berufsausbildung unterstützt. Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150 Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500 Euro.

Weiterhin wurde die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in das SGBII aufgenommen. Ziele beim Coaching von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit komplexen Problemlagen sind der Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und die Heranführung und Begleitung während der Ausbildung. Die ganzheitliche Betreuung ist freiwillg und kann aufsuchend erfolgen.

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchsten 2 Jahre. Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen. Wenn Schülerinnen und Schülern bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren in den Sommerferien jobben, dürfen Sie das selbstverdiente Geld vollständig behalten. Bei Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden bis zum 25. Lebensjahr, die entweder eine Ausbildung machen, die durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe/ Ausbildungsgeld gefördert werden kann, oder die außerhalb der Ferienzeit arbeiten, werden 520 Euro des Einkommens nicht angerechnet.